Downloads – Wichtige Dokumente aus den diversen Scala-Streitsachen

Stand: 15.08.2014, aktualisiert: 16.10.2014, 23.01.2015, 27.01.2015, 14.02.2015, 20.02.2015, 07.08.2015, 09.10.2015

1. Scala-Vertragsdokumente

In allen diesseits bekannten Scala-Fällen wurden die Scala-Sparverträge immer unter Heranziehung von im Wesentlichen identischen Formularen, AGBs, etc. abgeschlossen. Ein zusammenhängendes (Vertrags-)Dokument, in dem alle Vertragsbestimmungen vollständig niedergeschrieben sind, gab es zu keinem Zeitpunkt. Im Laufe der ca. 12 Jahre, in denen die Sparkasse Ulm die Scala-Sparverträge angeboten hat (in den Jahren von 1993 bis 2005), wurden die für die Vertragsabschlüsse und Werbung verwendeten Dokumente immer wieder geringfügig modifiziert. Im Streitfall Scala I (LG Ulm Az. 4 O 273/13) sind von den Parteien die folgenden Dokumente als vertragsbestimmende Dokumente vorgelegt worden.:

2. Kündigungsandrohung der Sparkasse Ulm

In dem Rechtsstreit Scala I wurden als Beweis für die von der Sparkasse Ulm wiederholt ausgesprochene Androhung, die Scala Sparverträge nötigenfalls zu kündigen, eine Vielzahl von Dokumenten (darunter diverse Presseberichte) und sonstige Beweisangebote vorgelegt, siehe dazu die Ausführungen im

Schriftsatz des Klägers in Sachen Scala I vom 23.03.2014, dort S. 4 – 6.

Als zentrale schriftliche Kündigungsandrohung hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm  in dem Urteil zu dem Verfahren Scala I vom 26.01.2015 das Rundschreiben der Sparkasse Ulm angesehen, das die Beklagte im September 2013 an eine große Zahl von Scala-Kontoinhabern verschickt hat, die ihre Verträge zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht in die von der Sparkasse angebotenen Alternativ-Sparverträge umgestellt hatten:

Rundschreiben der Sparkasse an Scala-Kontoinhaber von 09/2013 (Anlage K12 zu Scala I).

Die von dem Gericht als Kündigungsandrohung beurteilte Passage findet sich auf Seite 2:

„Es ist unsere Aufgabe, die volle wirtschaftliche Stärke der Sparkasse Ulm zu erhalten. … Aus diesem Grund können wir eine Fortführung der S-Scala-Ratensparverträge nicht mehr verantworten. Für die S-Scala-Ratensparverträge gilt ein dreimonatiges Kündigungsrecht. Voneinander unabhängige Rechtseinschätzungen bestätigen dies.“ 

3. Rechtsausführungen des Klägers zum Fehlen gesetzlicher Kündigungsrechte für die Sparkasse, insbesondere zur teleologischen Reduktion des § 489 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BGB

In dem Rechtsstreit Scala I wurde mit dem Schriftsatz vom 23.03.2014 umfassend begründet, weshalb gesetzliche Kündigungsrechte nicht gegeben sind und erstmals auch das aus den Gesetzesmaterialien abgeleitete Argument der teleologischen Reduktion des § 489 BGB in den Rechtsstreit eingeführt:

Schriftsatz des Klägers in Sachen Scala I vom 23.03.2014, zum Nichteingreifen gesetzlicher Kündigungsgründe S. 6 ff., zur teleologischen Reduktion S. 8 ff. lit. bb).

4. Ausführungen des Schlichters der Sparkassen-Finanzgruppe Baden-Württemberg

Mit im Wesentlichen gleichlautenden Schriftsätzen vom März 2014 hat der Schlichter der Sparkassen-Finanzgruppe Baden-Württemberg, Vorsitzender Richter am OLG a.D. Dr. Lohrmann, mitgeteilt, dass er sich wegen der Haltung der Sparkasse Ulm nicht in der Lage sieht, seine Schlichtungsbemühungen in den vor der Schlichtungsstelle anhängigen Scala-Verfahren fortzusetzen.

In den Schriftsätzen hat sich der Schlichter mit mehreren zentralen Streitfragen des Scala-Komplexes befasst (u.a. angeblich zu viel gezahlte Bonuszinsen, Methode zur Anpassung des variablen Grundzinses, Verjährung von Zinsnachzahlungsansprüchen der Sparer) und dabei in klaren Worten die von der Sparkasse Ulm vorgebrachten Argumente zurückgewiesen. Ein anonymisiertes Muster der Ausführungen des Schlichters wird nachfolgend vorgelegt:

Schriftsatz des Schlichters der Sparkassen-Finanzgruppe Baden-Württemberg vom 25.03.2014.

5. Ausgewählte Entscheidungen der Gerichte

Urteil des Landgerichts Ulm vom 18.12.2014 in Sachen Az. 4 O 402/14: Verfahren auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wegen Einsicht in Buchungsdatensätze und Auskunft (dazu im Einzelnen Post vom 21.01.2015).

Urteil des Landgerichts Ulm vom 26.01.2015 in Sachen Scala I, Az. 4 O 273/13: Hauptsacheverfahren zur Kündigungs- und Ratenerhöhungsfrage (dazu im Einzelnen Post vom 27.01.2015).

Urteil des Landgerichts Ulm vom 07.08.2015 in Sachen Scala II, Az. 4 O 377/13: Hauptsacheverfahren zu allen Streitfragen des Scala-Streitkomplexes, also zur Kündigungs-, Ratenerhöhungs- und Grundzinsfrage sowie zu allen Widerklagen der Sparkasse Ulm (dazu im Einzelnen Posts vom 07.08.2015 sowie vom 13.07.2015).

Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 23.09.2015 in Sachen Scala I, Az. 9 U 31/15; LG Ulm 4 O 273/13: Hauptsacheverfahren zur Kündigungs- und Ratenerhöhungsfrage (dazu im Einzelnen Post vom 9.10.2015).

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