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Wichtige Gerichte für IP-Streitsachen:

  • Gerichtshof der Europäischen Union, unter anderem zuständig für Vorabentscheidungsverfahren zur einheitlichen Auslegung und Anwendung des Unionsrechts (wie insbesondere im Bereich des Markenrechts) und für Beschwerden gegen Entscheidungen der Beschwerdekammern des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt („Europäisches Markenamt“)
  • Bundesgerichtshof, unter anderem zuständig für Revisionen (III. Instanz) gegen Entscheidungen der Berufungsgerichte, in Patentnichtigkeitsverfahren zuständig für Berufungen gegen Entscheidungen des Bundespatentgerichts
  • Bundespatentgericht, unter anderem zuständig für Patentnichtigkeitsverfahren (I. Instanz) und Beschwerden gegen Beschlüsse des DPMA

Wichtige Patent- und Markenämter:

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