Wettbewerbsrecht

Wesentliches Ziel des Wettbewerbsrechts ist die Ahndung geschäftlicher Handlungen von Gewerbetreibenden, wenn diese Handlungen gegen bestimmte objektive Verhaltensregeln verstoßen und deshalb als unlauter zu bewerten sind. Geschützt werden sollen dadurch die Mitbewerber, Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer sowie das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

Außer bei strafbaren Handlungen erfolgt die „Ahndung“ von wettbewerbswidrigem Verhalten indes nicht durch staatliche Organe von Amts wegen. Die Beseitigung und Unterlassung wettbewerbswidrigen Verhaltens durch den Rechtsverletzer setzt vielmehr voraus, dass dieser von einem Mitbewerber oder einem Berufs-, Interessen- oder Verbraucherverband in Anspruch genommen wird.

Wichtige Fallgruppen des Wettbewerbsrechts sind beispielsweise: Falsche Preisauszeichnung; Herabsetzung der Waren, Dienstleistungen oder des Unternehmens des Mitbewerbers durch Verbreitung falscher Tatsachen (wie z.B. unzutreffende Spitzenstellungsbehauptungen); Behinderung von Mitbewerbern; Irreführende und unlautere vergleichende Werbung. Mit Blick auf den Schutz Geistigen Eigentums hochgradig praxisrelevant ist der ergänzende wettbewerbsrechtliche Schutz gegen die Nachahmung von Waren und Dienstleistungen sowie der Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Wir beraten Sie in allen Fragen des Wettbewerbsrechts. Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Beratung bei Werbung und Vertrieb zur frühzeitigen Vermeidung von möglicherweise unlauteren Handlungsweisen, Fertigung von vorbeugenden Verletzungsgutachten.
  • Vertretung in außergerichtlich geführten Abmahnverfahren, insbesondere: Fertigung von Abmahnschriften, Verhandlung von Vereinbarungen zur einvernehmlichen Lösung, Einleitung von Gegenmaßnahmen bei unberechtigten Abmahnungen.
  • Vertretung in Verfügungsverfahren betreffend einstweiligen Rechtsschutz, insbesondere: Fertigung von Verfügungsanträgen und Schutzschriften an die zuständigen Gerichte, Vollstreckung von Verfügungen im In- und Ausland.
  • Vertretung in Wettbewerbsstreitsachen vor den ordentlichen Gerichten.
Wenn Sie Fragen zum Wettbewerbsrecht haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
image_print